Allgemeine Geschäftsbedingungen für Service-Leistungen

1. Bedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die in der Service-Vereinbarung („Vereinbarung“) zwischen dem Kunden („Kunde“) und der Candela Laser (Deutschland) GmbH (Candela) aufgeführten Ausrüstung.

2. Begriffsbestimmungen
(a) „Ausrüstung" bezeichnet alle Systeme, die der Kunde von Candela erworben hat und die in der Vereinbarung aufgeführt sind.
(b) „Vertragslaufzeit" bezeichnet den in der Vereinbarung für die Ausrüstung festgelegten Zeitraum für die jeweiligen Service-Leistungen.
(c) „Verbrauchsmaterial" bezeichnet Einwegmaterial und sonstige Ausrüstung, die in Verbindung mit der Hardware verwendet werden kann.
(d) „Hardware" bezeichnet die von Candela bereitgestellte/n und/oder hergestellte/n Ausrüstung, Systeme oder sonstigen Instrumente sowie die gesamte darin eingebettete Konsolen-Firmware oder -Software
(e) „Service-Anfrage" bezeichnet eine vom Kunden initiierte Anfrage an den technischen Support von Candela unter Verwendung der üblichen Kommunikationswege wie E-Mail, Telefon oder ggf. webbasierte Benachrichtigung.
(f) „Service-Paket" bezeichnet das komplette in der Vereinbarung dargelegte Service-Angebot. Die Service-Pakete können nach dem alleinigen Ermessen von Candela geändert oder angepasst werden.
(g) „Benutzerwartung" bedeutet und umfasst alle Standard- und Routinewartungen, die der Kunde gemäß dem entsprechenden Candela-Benutzerhandbuch, das mit der Ausrüstung geliefert oder für diese zur Verfügung gestellt wird, durchzuführen hat.
(h) „Wiederaufnahmegebühr" bezeichnet eine Gebühr, die Candela dem Kunden in Rechnung stellt, wenn dies erforderlich ist, um die Ausrüstung auf den Candela-Standard zu bringen, falls die Ausrüstung nicht gemäß dem Candela-Standard gewartet wird.
(i) „Vorbeugende Wartung" bezeichnet die planmäßigen Standard-Wartungsinspektionen, die für die Ausrüstung durchzuführen sind.
(j) „Hardware-Upgrades" sind Erweiterungen zur Verbesserung der Leistung, Sicherheit oder Funktionalität der Ausrüstung, für die ein Zusatzentgelt anfallen kann.
(k) "Software-Updates" sind Fehlerkorrekturen, Patches und geringfügige Erweiterungen der derzeit für den Kunden lizenzierten Software, die dem Kunden während der Vertragslaufzeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

3. Technischer und Vor-Ort-Support
Mit Ausnahme der geltenden Feiertage erbringt Candela die Service-Leistungen von Montag bis Freitag (Israel Sonntag-Donnerstag) zu den üblichen Geschäftszeiten von 9 bis 17 Uhr Ortszeit oder zu anderen, im Vertrag festgelegten Zeiten. Die Zeit kann von Land zu Land leicht variieren und hängt auch von der Verfügbarkeit der Mitarbeiter ab. Support außerhalb der Geschäftszeiten ist auf Anfrage und gegen Aufpreis erhältlich. Der Kunde erkennt an, dass die Ausrüstung während der vorbeugenden Wartung und der Serviceeinsätze möglicherweise nicht zur Verfügung steht. Die vorbeugende Wartung wird auf Anfrage des Kunden geplant. Candela bemüht sich nach Kräften, die Service-Leistungen umgehend zu erbringen, hält jedoch nach Möglichkeit spezifische Reaktionszeiten auf eine Anfrage oder ggf. Mindestbetriebszeiten für die Ausrüstung ein, die alle im Rahmen separater Verträge oder Service-Leistungen erworben werden können.

4. Zusätzliche Service-Leistungen
Service-Leistungen, die nicht in einem bestimmten, in der Vereinbarung genannten Service-Paket enthalten sind, können über einen separaten Vertrag erworben werden.

5. Anspruchsberechtigung
Die dem Kunden hierin gewährten Rechte sind ausschließlich auf den in der Vereinbarung genannten Kunden beschränkt und gelten nur für Ausrüstung, die seit dem Datum des ursprünglichen Kaufs ununterbrochen durch eine Service-Vereinbarung von Candela abgedeckt war. Für den Fall, dass der Kunde die Einbeziehung von Geräten oder Ausrüstung wünscht, die nicht kontinuierlich abgedeckt waren, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese Vereinbarung erst dann in Kraft tritt, wenn Candela festgestellt hat, dass sich die Ausrüstung in diese Vereinbarung einbeziehen lässt und der Kunde sich bereit erklärt, die Wiederaufnahmegebühr von Candela zu zahlen. Eine Übertragung oder Abtretung dieser Vereinbarung durch den Kunden an Dritte ist unzulässig. Wurde die Service-Leistung von Candela für eine Ausrüstung länger als dreißig (30) Tage nicht in Anspruch genommen, kann diese Ausrüstung auf Kosten des Kunden einer Inspektion, Zertifizierung und vorbeugenden Wartung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass sie den Candela-Standards für Wartung und Support entspricht. Candela entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Ausrüstung für die Service-Leistung geeignet ist.

6. Verantwortlichkeiten der Kunden
Während der Vertragslaufzeit ist der Kunde verpflichtet,
(a) sicherzustellen, dass die Ausrüstung stets ausschließlich von Benutzern bedient wird, die gemäß dem geltenden Candela-Benutzerhandbuch eine Schulung für die Ausrüstung erhalten haben;
(b) alle erforderlichen Wartungsarbeiten durchzuführen und jährliche vorbeugende Wartungsbesuche mit Candela zu planen;
(c) Candela unverzüglich über die von Candela eingerichteten Kommunikationswege über jede Fehlfunktion der Ausrüstung zu benachrichtigen und eine vollständige Beschreibung des Problems vorzulegen;
(d) Candela von einer beabsichtigten Verlegung der Ausrüstung in Kenntnis zu setzen;
(e) Ort und Zeit der Verfügbarkeit anzugeben;
(f) Fernzugriff zu gewähren, um Fernsupport zu leisten (sofern verfügbar).

7. Anforderungen für Service-Besuche
Bevor Candela Service-Leistungen erbringt, wird sich der Kunde nach Kräften darum bemühen,
(a) Candela zum vorgesehenen Zeitpunkt uneingeschränkten und freien Zugang zu der Ausrüstung, die Service-Leistungen erfordert, zu gewähren;
(b) Candela umgehend über Gefahrenstellen zu informieren und Candela anzuweisen, diese zu vermeiden;
(c) sicherzustellen, dass alle externen Zusatzgeräte, die an der Ausrüstung angebracht oder in deren Nähe aufgestellt sind, entfernt oder angemessen geschützt werden;
(d) Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um alle Programmierungen, Programme, Daten und andere entfernbare Speichermedien zu schützen. Candela haftet nicht für versehentliche Schäden, wenn der Kunde es versäumt, solche Zusatzgeräte zu entfernen oder zu schützen;
(e) sicherzustellen, dass ein autorisierter Vertreter des Kunden zur Verfügung steht, um die entsprechende Dokumentation von Candela nach Abschluss der Service-Leistungen zu unterzeichnen.

8. Preisgestaltung
(a) Entgelt. Das in der Vereinbarung festgelegte Entgelt für Service-Leistungen ist für die Dauer der Vertragslaufzeit bindend. Für zusätzliche Service-Leistungen wird das Entgelt nach Bedarf in Rechnung gestellt.
(b) Zahlung. Die Zahlung ist dreißig (30) Tage nach Erhalt der Rechnung durch den Kunden netto fällig. Sofern nicht anders angegeben, schließt der in der Vereinbarung aufgeführte Preis für Service-Leistungen ausdrücklich die in Abschnitt 11, Ausschlüsse, aufgeführten Punkte aus.
(c) Wenn der Kunde bis zur Fälligkeit keine Zahlung leistet oder diese Zahlungsbedingungen anderweitig nicht einhält, ist Candela berechtigt, (i) alle Service-Leistungen, die der Kunde nicht vollständig bezahlt hat, auszusetzen; (ii) alle Auslagen zu belasten, die Candela bei der Eintreibung fälliger Zahlungen entstanden sind, einschließlich aller Anwalts- und Inkassogebühren; (iii) dem Kunden alle Preisnachlässe zu entziehen, die Candela im Rahmen dieser Vereinbarung für Ausrüstungen gewährt hat; (iv) diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen zu kündigen. Gegebenenfalls hat der Kunde für jeden Scheck, der wegen unzureichender Deckung zurückgegeben wird, Candela fünfzig US Dollar (50,00) zu zahlen. Zusätzlich kann Candela eineinhalb Prozent (1,5%) oder den höchsten gesetzlich zulässigen Satz, je nachdem, welcher Wert niedriger ist, auf überfällige Rechnungen erheben. Die Service-Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung oder eines Nachtrags werden automatisch ausgesetzt, wenn der Kunde Candela fällige Entgelte nicht bezahlt (einschließlich der Fälle, in denen der Scheck des Kunden nicht eingelöst wird). Die Service-Leistungen werden wieder aufgenommen, sobald Candela die vollständige Zahlung aller fälligen Gebühren erhalten hat. Obwohl der Service während des Zahlungsverzugs nicht zur Verfügung steht, läuft die Vereinbarung während dieser Zeit weiter.
(d) Steuern. Alle Service-Entgelte verstehen sich zuzüglich aller anfallenden Umsatz-, Waren- und Dienstleistungssteuern, der Mehrwertsteuer oder ähnlicher Steuern oder sonstiger Abgaben. Der Kunde ist für alle Steuern, Zölle, Gebühren und Ausgaben verantwortlich, die von bundes-, einzelstaatlichen oder lokalen Behörden auferlegt werden und die auf die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Service-Leistungen anwendbar sind, es sein denn, er legt Candela stattdessen eine Steuerbefreiungsbescheinigung vor, die von den zuständigen Steuerbehörden anerkannt und als gültig angesehen wird.
(e) Verlängerung: Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, eine der Parteien kündigt ihn mindestens drei (3) Monate vor dem ursprünglichen Ablaufdatum oder einer seiner Verlängerungen schriftlich. Bei jeder Verlängerung des Vertrages wird der ursprünglich vereinbarte Jahrespreis zum jeweiligen Jahrestag des Vertrages gemäß dem vom Nationalen Institut für Statistik oder der an seiner Stelle handelnden Stelle veröffentlichten allgemeinen Verbraucherpreisindex (Nationaler Satz) erhöht. Der auf diese Weise ermittelte Preis bildet die Grundlage für nachfolgende Erhöhungen.

9. Kündigung
(a) Bei wesentlichen Vertragsverletzungen. Die Kündigung dieser Vereinbarung durch eine der beiden Parteien ist im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung zulässig, deren mögliche Behebung sechzig (60) Tage nach schriftlicher Mängelrüge der nicht verletzenden Partei an die mutmaßlich verletzende Partei noch aussteht. "Wesentliche Vertragsverletzung" bezeichnet (a) das Versäumnis einer Partei, ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung vollständig nachzukommen; (b) die Abtretung zugunsten von Gläubigern durch eine Partei; (c) die Einleitung eines Konkurs-, Umstrukturierungs-, Liquidations- oder Zwangsverwaltungsverfahrens durch oder gegen eine Partei; und (d) die Insolvenz einer Partei.
(b) Nach einer Reparatur. Stellt Candela fest, dass die Kosten für die Reparatur der Ausrüstung deren Marktwert übersteigen, hat Candela das alleinige Recht, diese Vereinbarung zu kündigen. In einem solchen Fall kann Candela den verbleibenden anteiligen Betrag der vom Kunden während der geltenden Vertragslaufzeit bereits gezahlten Gebühren zurückerstatten.
(c) Verlegung: wenn die Ausrüstung ohne Zustimmung von Candela von ihrem ursprünglichen Standort verlegt/verschoben wurde.
(d) Candela beschränkt den Zugriff auf die Ausrüstung auf Candela und ihre autorisierten Vertreter. Der Vertrag wird gekündigt, wenn betriebsfremde Mitarbeiter die Ausrüstung warten, nicht zertifizierte Teile verwendet wurden oder die Software der Ausrüstung in irgendeiner Weise verändert wurde. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass während der Laufzeit dieser Vereinbarung kein Kundendienstmitarbeiter, kein Drittanbieter oder sonstiges Personal, das nicht von Candela in dieser Vereinbarung autorisiert wurde, Service, Reparatur oder Wartung an der Ausrüstung durchführen darf. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts gilt als Verstoß gegen diese Vereinbarung und stellt nach alleinigem Ermessen von Candela einen Kündigungsgrund dar. Für den Zugriff auf die Ausrüstung und für Anfragen zu Service-Leistungen von Candela nach dem Erlöschen, der Beendigung oder dem Ablauf der Garantie oder der Vereinbarung fällt ein Entgelt an.

10. Standard der Service-Leistung
Candela versichert und gewährleistet, dass die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Service-Leistungen fachmännisch und professionell mit angemessener Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit in Übereinstimmung mit den branchenüblichen Praktiken und unter Einhaltung aller geltenden Gesetze erbracht werden. Alle Service-Leistungen werden von einem autorisierten Candela-Vertreter gemäß den in der Vereinbarung festgelegten Entgelten erbracht. Die Service-Leistungen, einschließlich der Reparaturteile, werden für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen oder für die verbleibende Vertragslaufzeit garantiert, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Das alleinige Rechtsmittel des Kunden bei einem Verstoß gegen die Garantie besteht in der erneuten Erbringung der Service-Leistungen. Candela bietet keine Gewähr dafür, dass die Service-Leistungen zur Fehlerfreiheit der Ausrüstung oder zur einem unterbrechungsfreien weiteren Gebrauch oder Betrieb der Ausrüstung führen. Die vorstehenden Gewährleistungen gelten ausschließlich und anstelle aller anderen schriftlichen, mündlichen, ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Gewährleistungen. ES GILT KEINE STILLSCHWEIGENDE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

11. Ausschlüsse
Die Service-Leistungen gelten nicht für Defekte oder Leistungsmängel an der Ausrüstung (einschließlich Abweichungen von den Beschreibungen oder Spezifikationen der Ausrüstung) oder für Schäden an der Ausrüstung, die ganz oder teilweise auf Folgendes zurückzuführen sind: (1) Vernachlässigung, missbräuchliche oder unsachgemäße Verwendung, Unfall, unsachgemäße Lagerung oder Handhabung der Ausrüstung durch den Kunden, dessen Angestellte, Erfüllungsgehilfen oder Auftragnehmer; (2) Versäumnis des Kunden, den Standort vorzubereiten oder zu warten oder den Energiebedarf oder die Umgebungsbedingungen für den Betrieb gemäß den geltenden Anweisungen oder Empfehlungen von Candela bereitzustellen; (3) ungünstige Stromversorgungs- oder Umgebungsbedingungen wie Stromschwankungen, Spannungsspitzen, HF- oder magnetische Interferenzen, Ausfall der Klima- oder Sprinkleranlage, Blitzschlag, statische Elektrizität, Feuer, Sturm, Vandalismus, Wasserschäden oder andere Ereignisse, die sich der Kontrolle von Candela oder ihren Vertretern entziehen, höhere Gewalt (siehe Abschnitt 17) oder Schäden, die normalerweise durch Versicherungen abgedeckt sind; (4) das Fehlen von Ausrüstung, Komponenten oder Zubehörteilen, die von Candela empfohlen, aber auf Anweisung des Kunden weggelassen oder entfernt wurden; (5) jegliche missbräuchliche Verwendung, Veränderung oder Beschädigung der Ausrüstung durch betriebsfremde Personen, die von CANDELA schriftlich autorisiert wurden; (6) Kombination, Betrieb oder Verwendung der Ausrüstung mit Hardware, Software und/oder Verbrauchsmaterial, das nicht von Candela geliefert oder schriftlich genehmigt wurde; (7) die unsachgemäße oder außerordentliche Verwendung der Ausrüstung, die unsachgemäße Wartung der Ausrüstung, das Versäumnis, die Ausrüstung zu warten, oder die Nichteinhaltung der von Candela zur Verfügung gestellten Anweisungen oder Benutzerhandbücher; (8) jegliche Wartungsarbeiten, Reparaturversuche oder Verlegung der Ausrüstung außerhalb der in der Kaufvereinbarung angegebenen Adresse durch nicht schriftlich von Candela autorisiertes Personal; (9) jegliche Modifikation, Änderung oder Abweichung der Ausrüstung, um den Anforderungen oder Vorschriften einer staatlichen Stelle oder Behörde zu entsprechen; (10) jegliche Änderung der Betriebssystemsoftware ("OS"), einschließlich der Einstellung der Unterstützung des OS durch den Originalgerätehersteller (i. e., Microsoft). Der Kunde ist für die Kosten verantwortlich, die mit Änderungen des Betriebssystems verbunden sind, einschließlich der Gebühren für Softwarelizenzen, Hardwareänderungen und/oder zusätzliche Hardwarekosten und Entgelten für den technischen Support, die mit der Implementierung eines neuen Betriebssystems verbunden sind. Sollte sich der Kunde dafür entscheiden, ein nicht unterstütztes Betriebssystem weiter zu verwenden, so geschieht dies auf dessen eigenes Risiko und eigene Kosten, und Candela ist nicht verpflichtet, Ausfälle der Ausrüstung zu unterstützen, die unmittelbar auf das nicht unterstützte Betriebssystem zurückzuführen sind; (11) Verbrauchsmaterial und Zubehör zur Durchführung von Reparaturen liegen in der Verantwortung des Kunden. Alle obigen Verweise sind zusammen und einzeln "Gewährleistungsausschlüsse". Der Eintritt eines Gewährleistungsausschlusses führ zur Ungültigkeit dieser Service-Vereinbarung.

12. Produktverbesserungen.
Candela kann nach eigenem Ermessen routinemäßig ohne Terminierung und unverbindlich Software-Updates, Software-Upgrades und Hardware-Upgrades herausgeben. Für bestimmte Software-Upgrades und Hardware-Upgrades muss der Kunde möglicherweise zusätzliche Ausrüstung oder Hardware erwerben.

13. Ersatzteile
Candela entscheidet nach eigenem Ermessen, ob Ersatzteile erforderlich sind, und behält sich das Recht vor, überholtes Material oder überholte Teile für die Reparatur der Ausrüstung im Rahmen der Vereinbarung zu verwenden. Die Gewährleistung für überholte Teile ist im Vergleich zu neuen Teilen nicht eingeschränkt. Der Arbeitsaufwand für den Einbau von Ersatzteilen ist im Service-Paket enthalten oder wird in der Vereinbarung festgelegt. Alle Teile, die ausgebaut und ersetzt werden müssen, gehen in das Eigentum von Candela über. Für Verbrauchsmaterial und Reagenzien besteht im Rahmen dieser Vereinbarung kein Anspruch auf Ersatz.

14. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung
DIESE VEREINBARUNG IST DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL GEGEN CANDELA; WEITERE RECHTSMITTEL BESTEHEN NICHT. DIESE VEREINBARUNG ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN VEREINBARUNGEN, UNTER ANDEREM STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN ODER DIE ÜBEREINSTIMMUNG DER AUSRÜSTUNG MIT DEN GELTENDEN GESETZEN; DIESE WERDEN AUSNAHMSLOS ABGELEHNT. JEGLICHE ZUSICHERUNGEN ODER ZUSAGEN, DIE IM WIDERSPRUCH ZU DIESER VEREINBARUNG STEHEN ODER DIESE ERGÄNZEN, SIND UNZULÄSSIG UND FÜR CANDELA NICHT BINDEND. DIESE VEREINBARUNG ERSTRECKT SICH NICHT AUF MASCHINEN, GERÄTE ODER EIGENTUM DES KUNDEN, DIE IN VERBINDUNG MIT DER AUSRÜSTUNG VERWENDET WERDEN ODER AN DIESE ANGESCHLOSSEN SIND. BITTE BEACHTEN SIE, DASS EINIGE GERICHTSBARKEITEN KEINE EINSCHRÄNKUNG DER DAUER EINER STILLSCHWEIGENDEN SERVICE-VEREINBARUNG ZULASSEN ODER DEN AUSSCHLUSS ODER DIE EINSCHRÄNKUNG VON BEILÄUFIG ENTSTANDENEN SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT GESTATTEN, SODASS DIE OBEN GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DEN KUNDEN MÖGLICHERWEISE NICHT GELTEN. DER KUNDE SOLLTE SICH MIT SEINEM ANWALT BERATEN, UM FESTZUSTELLEN, OB DIE OBEN GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN FÜR IHN GELTEN. SOFERN NICHT ANDERWEITIG GESETZLICH VORGESCHRIEBEN, HAFTET CANDELA IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KUNDEN FÜR ENTGANGENE EINNAHMEN, ENTGANGENE GEWINNE, BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, WIRTSCHAFTLICHE VERLUSTE, AUSFALLZEITEN ODER NICHTVERFÜGBARKEIT DER AUSRÜSTUNG ALS FOLGE EINER FEHLFUNKTION, WARTUNG ODER REPARATUR ODER FÜR SACHSCHÄDEN, DIE DER ANDEREN PARTEI DURCH FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER EINE ANDERE RECHTSTHEORIE ENTSTANDEN SIND, SELBST WENN CANDELA AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE MAXIMALE HAFTUNG VON CANDELA ÜBERSTEIGT IN KEINEM HAFTUNGSFALL DEN PREIS DER VON CANDELA GELIEFERTEN WAREN ODER SERVICE-LEISTUNGEN, DIE DEN ANSPRUCH BEGRÜNDEN. Die in diesen Bedingungen enthaltenen Rechte und Rechtsmittel von Candela gelten zusätzlich zu und nicht anstelle von anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die Candela nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zustehen.

15. Rechtsmittel
Ohne Einschränkung der Rechtsmittel nach geltendem Recht kann Candela im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Kunden nach eigenem Ermessen eines oder alle der folgenden Rechtsmittel anwenden: (a) Aussetzung oder Stornierung von Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich anstehender Service-Leistungen; (b) sofortige Fälligkeitserklärung für alle unbezahlten Salden, Zahlungen und Kosten, die im Rahmen dieser Vereinbarung fällig sind oder werden; (c) Kündigung der Vereinbarung ohne zusätzliche Haftung oder Verpflichtung gegenüber dem Kunden; (d) Ersuchen um andere kumulative Rechtsmittel nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht oder (e) Ausübung aller Rechte und Rechtsmittel, die einem gesicherten Gläubiger nach dem Uniform Commercial Code zur Verfügung stehen. Die vorgenannten Rechtsmittel sind kumulativ und können von Candela nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise ausgeübt werden. Die im Wesentlichen obsiegende Partei hat Anspruch auf ihre Anwaltsgebühren, Kosten und Auslagen (einschließlich Sachverständigenkosten) im Zusammenhang mit allen Ansprüchen, Klagegründen oder Rechtsstreitigkeiten.

16. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die durch Feuer, Streik, Krieg, behördliche Maßnahmen oder andere Gründe, die außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Partei liegen, verursacht werden, vorausgesetzt, (a) die betreffende Partei geht mit der gebotenen Sorgfalt vor, um ihren Verpflichtungen so schnell wie möglich nachzukommen, und (b) es können keine Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Zahlung aufgrund dieses Abschnitts entschuldigt werden.

17. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der hier enthaltenen Bestimmungen (mit Ausnahme der Bestimmungen, die den Kunden verpflichten, Candela für die Service-Leistungen zu bezahlen) von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder in irgendeiner Hinsicht nicht durchsetzbar befunden werden, so berührt dies in keiner Weise die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung.

18. Geltendes Recht, Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand
Diese Service-Vereinbarung und die hierin vorgesehenen Rechte und Rechtsmittel sowie alle sich hieraus ergebenden oder damit zusammenhängenden Ansprüche, Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten unterliegen den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts und werden nach diesen ausgelegt und durchgesetzt, ohne Bezugnahme auf die Rechtswahl oder Grundsätze des Kollisionsrechts. Der Kunde und jede andere Partei, die für den oder im Namen des Kunden Rechte geltend macht, erklären sich mit der Zuständigkeit eines einzelstaatlichen oder bundesstaatlichen Gerichts im Commonwealth of Massachusetts einverstanden und verzichten darüber hinaus auf Einwände gegen die Zuständigkeit und den Gerichtsstand für alle hierunter eingeleiteten Klagen. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, keine Einreden geltend zu machen, die auf mangelnder Zuständigkeit oder fehlendem Gerichtsstand beruhen, was das Prinzip "Forum non conveniens" einschließt. Die persönliche Zustellung von Vorladungen, Klagen oder anderen Verfahren kann auf jede gesetzlich zulässige Weise erfolgen. Gerichtsstand für alle Klagen, die zur Durchsetzung dieser Service-Leistungen erhoben werden, sind ausschließlich die Staats- oder Bundesgerichte im Commonwealth of Massachusetts.

19. Mitteilungen
Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und gelten drei (3) Tage nach ihrer Versendung per Einschreiben mit Rückschein, per Nachtsendung, per Kurierdienst, per Premium-Post mit vorausbezahltem Porto oder per E-Mail (mit Nachweis des Empfangs) an die hier für die jeweiligen Parteien angegebenen Adressen oder an eine andere von einer der Parteien bei Bedarf mitgeteilten Adresse als zugegangen.

20. Abtretung
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus der Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Candela an Dritte abzutreten. Eine solche Zustimmung wird ausschließlich nach dem Ermessen von Candela erteilt. Abtretungsversuche entgegen dieser Bestimmung sind nichtig. Candela kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Pflichten aus der Vereinbarung abtreten oder übertragen, und der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, die entsprechenden Dokumente zu unterzeichnen, in denen die Übertragung dieser Verpflichtungen durch Candela festgehalten sind. Jede andere Abtretung der Vereinbarung ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Candela ist unwirksam.

21. Unabhängiger Auftragnehmer
Candela erbringt die Service-Leistungen als unabhängiger Auftragnehmer und nicht als Angestellter des Kunden; die Beschäftigten von Candela haben keinesfalls Anspruch auf eine Vergütung, Leistungen oder andere Zuwendungen wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Kunden. Die Vereinbarung stellt weder eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen dem Kunden und Candela dar, noch ist diese Vereinbarung an irgendeiner Stelle so auszulegen, dass Candela oder der Kunde als Vertreter des jeweils anderen gilt. Weder Candela noch der Kunde haften jetzt und künftig gegenseitig nicht für Zusicherungen, Handlungen oder Unterlassungen und sind nicht an diese gebunden.

22. Vertraulichkeit
Die Vereinbarung und alle mit ihr übermittelten Unterlagen können Informationen enthalten, die für eine der Parteien, deren Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen vertraulich oder urheberrechtlich geschützt sind ("vertrauliche Informationen"), wobei diese Informationen vom Empfänger nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie vom Übermittler übermittelt wurden. Jede Partei ist verpflichtet, (i) diese Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Übermittlers an Dritte weiterzugeben und (ii) die Erfassung, den Zugriff, die Aufbewahrung, Verwendung und Weitergabe der vertraulichen Informationen auf die Erbringung der Service-Leistungen im Rahmen der Vereinbarung zu beschränken.

23. Vollständige Vereinbarung.
Die Vereinbarung stellt die gesamte Übereinkunft der Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle anderen diesbezüglichen früheren schriftlichen und mündlichen Mitteilungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien.

24. Änderungen.
Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform sowie der rechtskräftigen Unterzeichnung beider Parteien.

25. Ungültigkeit von Bestimmungen.
Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung gemäß einem anwendbaren Gesetz oder einer Vorschrift für ungültig erklärt werden, so berührt diese Ungültigkeit nicht die anderen Bestimmungen der Vereinbarung.

26. Verzicht.
Verzögerungen in der Ausübung von Rechten aus der Vereinbarung durch eine Partei stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar. Jeder Verzicht auf ein Recht aus dem Vertrag bedarf der Schriftform und der Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters der Partei, die den Verzicht erklärt. Der Verzicht auf ein Recht bei einer Gelegenheit stellt keinen Verzicht bei einer anderen Gelegenheit dar.

27. Überschriften.
Die Überschriften in der Vereinbarung dienen lediglich der Gliederung. Bei Widersprüchen zwischen den Überschriften und den jeweiligen Textabschnitten hat der jeweilige Textabschnitt Vorrang.

28. Entschädigung.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Candela, deren leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und unabhängigen Auftragnehmer (zusammen "Freistellungsempfänger von Candela") zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von und gegen alle Schäden, Verbindlichkeiten, Mängel, Ansprüche, Klagen, Urteile, Vergleiche, Zinsen, Auszeichnungen, Strafen, Bußgelder, Kosten oder Ausgaben jeglicher Art, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, Honorare und Kosten für die Durchsetzung eines Rechts auf Entschädigung gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und der Kosten für die Inanspruchnahme von Versicherungsanbietern, die einer von Candela entschädigten Partei entstanden sind oder gegen sie geltend gemacht wurden (zusammenfassend als "Schäden" bezeichnet) für (a) jede Verletzung oder Nichterfüllung einer hierin enthaltenen Zusicherung, Garantie oder Verpflichtung durch den Kunden oder dessen Personal; (b) fahrlässige Handlungen, Unterlassungen oder vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden oder dessen Mitarbeiter; (c) Personenschäden mit und ohne Todesfolge sowie Sach- oder Vermögensschäden, die durch den Kunden oder dessen Mitarbeiter verursacht wurden, einschließlich der Verwendung von nicht zugelassenen Teilen in der Ausrüstung oder der Wartung der Ausrüstung; (d) Nichteinhaltung geltender Gesetze durch den Kunden oder dessen Mitarbeiter; (e) Betrug oder andere vorsätzliche Handlungen des Kunden; und (f) Nutzung oder Betrieb der Ausrüstung, unter anderem medizinische und/oder chirurgische Eingriffe, die der Kunde mit Hilfe der Ausrüstung vornimmt, es sei denn, diese Schäden werden ausschließlich durch grobe Fahrlässigkeit von Candela oder ausschließlich durch eine Verletzung der Vereinbarung durch Candela verursacht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kunde jegliche Haftung übernimmt und sich verpflichtet, Candela für alle Personen- und/oder Sachschäden zu entschädigen, die durch die Verwendung von Ausrüstungen entstehen, die von nicht autorisiertem Service-Personal gewartet wurden oder für die nicht autorisierte Teile verwendet wurden.


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