Syneron Candela Terms and Conditions of Sale

Germany

VERKAUFSBEDINGUNGEN

Diese Verkaufsbedingungen („Bedingungen“) stammen von der Firma der Syneron Candela Gruppe („Syneron Candela“), die in dem mit dem Käufer („Käufer“) abgeschlossenen Verkaufsvertrag genannt ist, gemäß dem Kaufvertrag („Kaufvertrag“), dem diese Bedingungen beigefügt und in den sie durch diese Bezugnahme aufgenommen sind.

1. Kauf der Ausrüstung: Syneron Candela verpflichtet sich, die in dem Kaufvertrag aufgeführte Ausrüstung, Produkte und Leistungen (insgesamt „Ausrüstung“) zu verkaufen, und der Käufer verpflichtet sich zu deren Kauf.

2. Kaufpreis: Der Kaufpreis ist ausschließlich jeglicher Verbrauchs-, Umsatz- und Gebrauchssteuer sowie anderer Steuern, die von einer Bundes-, Landes-, Provinz-, Kommunalbehörde oder einer anderen staatlichen Stelle auferlegt werden (insgesamt „Steuern“). Sämtliche Steuerzahlungen werden von dem Käufer geleistet, es sei denn, der Käufer hat Syneron Candela eine gültige Ausnahmebescheinigung für die Zahlung derartiger Steuern in Bezug auf den Kauf der Ausrüstung verfügbar gemacht.

3. Zahlungsbedingungen: Der Käufer bezahlt die Rechnung von Syneron Candela in voller Höhe per Banküberweisung, bar oder per beglaubigtem Scheck in Pfund Sterling oder Euro. Syneron Candela ist berechtigt, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung anzufordern. Syneron Candela behält sich das Recht vor, Garantie- und erweiterte Garantieleistungen in dem Maße zurückzuhalten, in dem Zahlungen überfällig sind. Überfällige Zahlungen unterliegen Gebühren, die regelmäßig berechnet werden, wobei der niedrigere der folgenden Zinssätze angewendet wird: (i) Libor+2% pro Monat oder (ii) der nach geltendem Recht zulässige höchste Zinssatz, wobei der Käufer dies auf Verlangen von Syneron Candela zahlt. Alle von dem Käufer geschuldeten Beträge werden in voller Höhe und ohne Verrechnung gezahlt. Der Käufer zahlt Syneron Candela den Betrag von 50 ($50,00) US-Dollar pro Scheck für jeden Scheck, der aufgrund nicht ausreichender Deckung zurückgewiesen wird.

4. Rechte bei Nichterfüllung: Wenn der Käufer versäumt, den Kaufpreis oder einen anderen Betrag bei Fälligkeit zu bezahlen oder seinen anderen Verpflichtungen unter diesen Bedingungen oder wie anderweitig zwischen dem Käufer und Syneron Candela einvernehmlich in Schriftform vereinbart, nachzukommen (jedes derartige Ereignis „Ereignis der Nichterfüllung“), kann Syneron Candela alle nach dem Gesetz oder nach Billigkeit anwendbaren Maßnahmen ergreifen, um die besagten Beträge innerhalb von zehn (10) Tagen nach einer diesbezüglichen schriftlichen Mitteilung einzuziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rücknahme der Ausrüstung, Beschleunigung der Bezahlung und Erklärung des noch ausstehenden Kaufpreises als unverzüglich fällig, Befassung externer Inkasso-Unternehmen und/oder Klageerhebung. Die Rechte von Syneron Candela sind kumulativ und Eintreibungsmaßnahmen können auch ohne eine versuchte Veräußerung von Sicherheiten (wie im Paragraf „Eigentumsrecht“ definiert) ergriffen werden. Syneron Candela kann fordern, dass der Käufer einen Teil oder sämtliche Sicherheiten zusammenbaut und an Syneron Candela zurückgibt. Wenn der Käufer es unterlässt, derartige Sicherheiten friedlich zurückzugeben, kann Syneron Candela mit oder ohne Gerichtsverfahren Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich derartige Sicherheiten befinden, verlangen und derartige Sicherheiten wieder in ihren Besitz nehmen. Bei Nichterfüllung ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen von Syneron Candela folgendes zu bezahlen: (i) sämtliche Kosten und Auslagen, die Syneron Candela oder ihrem Rechtsnachfolger in Verbindung mit der Durchsetzung von Rechtsmitteln anfallen, einschließlich sämtlicher in Verbindung mit Rückgabe, Verkauf, Freigabe oder einer andersartigen Veräußerung der Sicherheiten angefallenen Auslagen; (ii) angemessene Anwaltskosten und andere Kosten, die Syneron Candela oder ihrem Rechtsnachfolger bei der Durchsetzung oder Verteidigung ihrer Rechte und Rechtsmittel unter diesen Bedingungen in einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Käufer und Syneron Candela oder in den zugehörigen Dokumenten (wie in Paragraf „Erklärungen und Garantien des Käufers“ definiert) anfallen.

5. Lieferung: Für alle Verkäufe gilt DDP Syneron Candela, Standort Hersteller oder Vertriebshändler (Incoterms 2010). Ohne die Allgemeingültigkeit des Paragrafen „Haftungsausschlüsse“ zu begrenzen, haftet Syneron Candela für keine Schäden (wie in Paragraf „Freistellungsverpflichtungen des Käufers“ definiert), die sich aus Lieferverzögerungen ergeben, welche sich dem angemessenen Einfluss von Syneron Candela entziehen, oder aus Handlungen oder Unterlassungen des Käufers. Im Falle einer solchen Verzögerung wird die Lieferzeit um einen Zeitraum, welcher der Dauer der Verzögerung entspricht, verlängert, und der Käufer nimmt die Lieferung an, wenn sie ausgeführt wird. Wenn eine geplante Lieferung aufgrund einer derartigen Ursache um einen Zeitraum von mehr als dreißig (30) Tagen verzögert wird, kann Syneron Candela nach eigenem Ermessen diese Lieferung und künftige Lieferungen ohne weitere Haftung oder Verpflichtung gegenüber dem Käufer stornieren. Ausrüstungen, deren Lieferung auf Ersuchen des Käufers oder aufgrund einer Ursache, auf die der Käufer Einfluss hat, verzögert wird, können von Syneron Candela auf Kosten und Gefahr des Käufers eingelagert werden.

6. Fremdfinanzierung: Für den Fall, dass der Käufer den Erwerb der Ausrüstung mit einem Dritten finanziert, kann der Käufer Syneron Candela beauftragen, das Eigentum an der Ausrüstung an diese Drittfinanzierungsgesellschaft zu übertragen (anstelle der Übertragung an den Käufer), vorbehaltlich des Paragrafen „Eigentumsrecht“, wobei alle übrigen Bedingungen der zugehörigen Dokumente vollständig gültig und in Kraft bleiben.

7. Eigentumsrecht: Der Käufer erklärt sich einverstanden, dass das Eigentumsrecht an Ausrüstung und Sicherheiten (wie unten definiert) erst nach Bezahlung und Leistung seiner sämtlichen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen gemäß den zugehörigen Dokumenten oder wie anderweitig dargelegt („Ankaufsverpflichtungen“) an Syneron Candela übertragen wird. „Sicherheiten“ umfasst die Ausrüstung, einschließlich sämtlicher Teile, Zubehörteile, Befestigungen, Peripheriegeräte und damit verbundene Software sowie alle Produkte und Erlöse. Erst wenn Syneron Candela die vollständige Bezahlung des Betrags der Ankaufsverpflichtungen erhalten hat, hält der Käufer die Ausrüstung frei von Pfandrechten oder Eigentumsvorbehalten und verpflichtet sich, kein Recht an der Ausrüstung an Dritte zu veräußern oder zu übertragen. Der Käufer hält die Ausrüstung von seinen eigenen Vermögenswerten und Ausrüstungen getrennt und identifizierbar als Eigentum von Syneron Candela (solange bis das Eigentumsrecht an der Ausrüstung und an den Sicherheiten unter diesen Bedingungen auf den Käufer übertragen ist). Der Käufer bevollmächtigt und ernennt Syneron Candela als Bevollmächtigte des Käufers, um jederzeit eine Finanzrechnung auszuführen, zu liefern und einzureichen und/oder jegliche andere, nach anwendbarem Recht zugelassene Handlung zu ergreifen, um das Eigentumsrecht von Syneron Candela in einer von Syneron Candela als angemessen betrachteten Gerichtsbarkeit zu perfektionieren, durchzusetzen, fortzuführen und zu ändern. Der Käufer verpflichtet sich darüber hinaus dazu, beliebige andere Dokumente, die Syneron Candela anfordert, um ihren Besitz der Sicherheiten zu schützen, auszufertigen und zu liefern.

8. Beschränkte Herstellergarantie: Für die Ausrüstung gelten nur die Bedingungen der beschränkten Garantie, die diesen Geschäftsbedingungen beigefügt sind. Das anwendbare beschränkte Gewährleistungsverzeichnis enthält die gesamte auf die Ausrüstung anwendbare Gewährleistung.

9. Beschränkte gesetzliche Gewährleistung: Syneron Candela gewährleistet hiermit dem Erstkäufer der Ausrüstung, dass die Ausrüstung für den Gebrauch als Medizinprodukt von der United States Food and Drug Administration freigegeben wurde („Beschränkte gesetzliche Gewährleistung“ und zusammen mit der beschränkten Herstellergarantie „Beschränkte Gewährleistungen“). Die beschränkte gesetzliche Gewährleistung ist von dem Erstkäufer weder übertragbar noch abtretbar und unterliegt den in diesen Bedingungen niedergelegten Beschränkungen.

10. Haftungsausschlüsse: DIE BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGEN UMFASSEN DIE AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL GEGEN SYNERON CANDELA, UND SYNERON CANDELA ÜBERNIMMT KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR DIE AUSRÜSTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH IMPLIZIERTER ZUSICHERUNGEN ALLGEMEINER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG ODER EINHALTUNG VON ANWENDBAREN GESETZEN, DIE HIERMIT SAMT UND SONDERS AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN WERDEN. ALLE MIT ODER ZUSÄTZLICH ZU DEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGEN UNVEREINBAREN ERKLÄRUNGEN (EINSCHLIESSLICH ERKLÄRUNGEN IN DEN ZUGEHÖRIGEN DOKUMENTEN) SIND UNBEFUGT UND FÜR SYNERON CANDELA NICHT VERBINDLICH. DER KÄUFER ERKENNT ZUDEM HIERMIT AN UND STIMMT ZU, DASS JEGLICHE MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG SEITENS SYNERON CANDELA IN BEZUG AUF DIE VORSCHRIFTEN FÜR MEDIZINPRODUKTE SO AUSZULEGEN SIND, DASS SIE AUSSCHLIESSLICH DER INFORMATION DIENEN UND KEINE GEWÄHRLEISTUNG ODER ZUSICHERUNG VON SYNERON CANDELA IN BEZUG AUF DEREN RICHTIGKEIT ODER GÜLTIGKEIT DARSTELLEN. DESWEITEREN LEHNT SYNERON CANDELA HIERMIT JEGLICHE UND SÄMTLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF CHIRURGISCHE VERSORGUNG, ANDERE MEDIZINISCHE VERSORGUNG ODER UNTERSTÜTZUNG AB, EINSCHLIESSLICH DER AUSWAHL VON MEDIZINISCHEN VERFAHREN UND GERÄTEN FÜR PATIENTEN ODER FÜR DIE VERSORGUNG VON PATIENTEN.

11. Beschränkte Haftung: UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DEN ZUGEHÖRIGEN DOKUMENTEN, IST SYNERON CANDELA UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTBAR FÜR IRGENDWELCHE BESONDEREN, ZUFÄLLIG ENTSTANDENEN ODER INDIREKTEN SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE DIREKT ODER INDIREKT, VORHERSEHBAR ODER NICHT VORHERSEHBAR DURCH DIE AUSRÜSTUNG, DIE ZUGEHÖRIGEN DOKUMENTE, DIE NUTZUNG DER AUSRÜSTUNG ODER DIE UNFÄHIGKEIT DER NUTZUNG DER AUSRÜSTUNG, DIE VON DER AUSRÜSTUNG GENERIERTEN ERGEBNISSE, IRGENDEINE ANDERE HANDLUNG ODER UNTERLASSUNG SEITENS SYNERON CANDELA ODER BERUHEND AUF EINER SONSTIGEN RECHTLICHEN VERBINDLICHKEIT, VERURSACHT WERDEN, SICH DARAUS ERGEBEN ODER DAMIT IM ZUSAMMENHANG STEHEN. SYNERON CANDELA IST UNTER DIESEN BEDINGUNGEN NICHT HAFTBAR FÜR VERLUSTE VON EINKÜNFTEN, GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN, GEWINNEN ODER ERSPARNISSEN. DARÜBER HINAUS KANN DIE GESAMTHAFTUNG VON SYNERON CANDELA IM SINNE DER ZUGEHÖRIGEN DOKUMENTE IN KEINEM FALL DEN VON DEM KÄUFER AN SYNERON CANDELA TATSÄCHLICH GEZAHLTEN KAUFPREIS FÜR DIE AUSRÜSTUNG ÜBERSCHREITEN, DIE ZU EINER FORDERUNG FÜHRT, WELCHE EINEN SCHADENSERSATZANSPRUCH BEGRÜNDET. EINE KLAGE WEGEN NICHTBEFOLGUNG DER ZUGEHÖRIGEN DOKUMENTE MUSS VON DEM KÄUFER INNERHALB EINES (1) JAHRES, BEGINNEND MIT DER ENTSTEHUNG DES ANSPRUCHES, EINGEREICHT WERDEN.

12. Patente und sonstige Schutzrechte: Als einziges Rechtsmittel des Käufers im Hinblick auf eine Verletzung geistigen Eigentums hat Syneron Candela den Erstkäufer zu verteidigen, zu entschädigen und freizustellen von Ansprüchen, Verbindlichkeiten und Schäden Dritter, die von einem zuständigen Gericht rechtskräftig zuerkannt oder durch Syneron Candela beigelegt werden, welche ein direktes Ergebnis der Verletzung gegen ein gültiges Patent durch die Ausrüstung sind, wenn sie gemäß den standardmäßigen technischen Spezifikationen, die dem Käufer bereitgestellt oder verfügbar gemacht wurde und für eine Anwendung, für die die Ausrüstung vermarktet und verkauft wurde, verwendet wurde (jedes ein „Patentanspruch“ und insgesamt „Patentansprüche“), vorausgesetzt, dass der Erstkäufer Syneron Candela unverzüglich schriftlich über einen derartigen Patentanspruch informiert hat und bei der Verteidigung oder Beilegung eines derartigen Patentanspruchs vollständig mit Syneron Candela zusammenarbeitet. Syneron Candela hat alleinige Kontrolle über die Verteidigung sämtlicher Patentansprüche und Verhandlungen über deren Beilegung oder einen Vergleich. Diese Freistellung ist nicht anwendbar auf Patentansprüche, a) die sich aus der Nutzung oder dem Verkauf von Produkten ergeben, die gemäß den von dem Käufer bereitgestellten Konstruktionsunterlagen oder technischen Daten gefertigt wurden, b) auf Modifikationen an der Ausrüstung, die ohne spezielle schriftliche Genehmigung seitens Syneron Candela vorgenommen werden, oder c) sich durch eine Kombination mit Produkten, die nicht von Syneron Candela bereitgestellt werden, ergeben. In keinem Falle kann ein Verkauf irgendwelcher Ausrüstung ausgelegt werden als Bewilligung einer Lizenz oder eines anderen Rechts an einem Patent, Urheberrecht, Markenzeichen oder eines anderen, auf die Ausrüstung anwendbaren Eigentumsrechts seitens Syneron Candela an den Käufer.

13. Verwendung von geistigem Eigentum von Syneron Candela: Der Käufer wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Syneron Candela kein geistiges Eigentum von Syneron Candela, einschließlich Marken, Urheberrechten und anderen geschützten Marken von Syneron Candela, in der Werbung des Käufers in (a) Marketingdiensten verwenden, die seinen Abonnenten Gruppenrabatte auf elektronischem Wege wie E-Mail, Facebook oder Twitter anbieten, (b) Gruppenmarketingdiensten, die Abonnenten Rabatte gewähren, wenn eine Gruppe von Personen ein Produkt oder eine Dienstleistung kauft, oder (c) E-Commerce-Plattformen, die Abonnenten mit lokalen Händlern für den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen zu einem Gruppenrabatt verbinden. Syneron Candela behält sich das Recht vor, die Verwendung seines geistigen Eigentums in der Werbung des Käufers aus jedwedem Grund zu verweigern.

14. Vertraulichkeit: Diese Bedingungen gelten zusammen mit dem Kaufvertrag als vertrauliche Informationen („vertrauliche Informationen“) von Candela. Der Käufer muss alle vertraulichen Informationen streng vertraulich behandeln und darf vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergeben.

15. Abtretung: Der Käufer kann keine aus den zugehörigen Dokumenten folgenden Pflichten oder Forderungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Syneron Candela abtreten oder übertragen, und jeder Versuch einer derartigen Abtretung oder Übertragung ist unwirksam. Syneron Candela kann jederzeit und ohne vorherige Mitteilung ihre aus den zugehörigen Dokumenten folgenden Verpflichtungen abtreten oder übertragen, und der Käufer hat auf Anforderung Dokumente, die die Übertragung derartiger Verpflichtungen seitens Syneron Candela festhalten, auszuführen.

16. Einhaltung der geltenden Gesetze: Der Käufer führt die in dem Verkauf ausgeführten Transaktionen durch und handelt mit der verkauften Ausrüstung in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und Regelungen jeglicher Regierungsbehörden, die auf den Käufer anwendbar sind, einschließlich und ohne Beschränkung geltender Export- und Importgesetze, und holt alle Genehmigungen und Lizenzen in Verbindung mit dem Kauf, der Installation, dem Verkauf, dem Transport und der Verwendung einer Ausrüstung ein (insgesamt „Anwendbare Gesetze“).

17. Geltendes Recht, Gerichtsbarkeit, Gerichtsstand, Verzicht auf die Anwendung eines Schwurgerichtverfahrens: Die zugehörigen Dokumente und alle damit zusammenhängenden Ansprüche unterliegen ausschließlich den Gesetzen des Landes, in dem die Syneron Candela-Gruppe, die im Kaufvertrag genannt wird, niedergelassen ist, ohne dass auf deren kollisionsrechtliche Bestimmungen Bezug genommen wird. Der Käufer stimmt hiermit der ausschließlichen persönlichen Gerichtsbarkeit zu und legt hiermit fest, dass der Gerichtsstand in solchen Ländern liegt, und stimmt weiterhin zu, solche Klagen ausschließlich vor solchen Gerichten vorzubringen. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich Syneron Candela das Recht vor, jederzeit ein Verfahren gegen den Käufer vor einem zuständigen Gericht nach anwendbarem Recht einzuleiten. Die Parteien verzichten ausdrücklich auf die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf. DIE PARTEIEN VERZICHTEN HIERMIT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN BEI RECHTSSTREITIGKEITEN VOR JEDWEDEM GERICHTSHOF IN BEZUG AUF, IN VERBINDUNG MIT, ODER ENTSTEHEND AUS DEN ZUGEHÖRIGEN DOKUMENTEN. DIE PARTEIEN STIMMEN ZU, DASS DIESER PARAGRAF EINEN BESTIMMTEN UND WESENTLICHEN ASPEKT DIESER BEDINGUNGEN ENTHÄLT UND DASS DIE PARTEIEN DIE ZUGEHÖRIGEN DOKUMENTE NICHT EINGEGANGEN WÄREN, WENN DIESER PARAGRAF NICHT IN DIESEN BEDINGUNGEN ENTHALTEN WÄRE.

18. Freistellungsverpflichtungen des Käufers: Der Käufer verpflichtet sich, Syneron Candela, ihre Führungskräfte, Angestellten, Vertreter und selbstständigen Unternehmer (insgesamt „Von der Haftung freigestellte Parteien Syneron Candela“) zu verteidigen, zu entschädigen und freizustellen von jeglichen und sämtlichen Schäden, Verpflichtungen, Mängeln, Forderungen, Handlungen, Urteilen, Vergleichen, Zinsen, Ansprüchen, Geldstrafen, Geldbußen, Kosten und Auslagen beliebiger Art, einschließlich angemessener Anwaltskosten, Gebühren sowie der Kosten der Durchsetzung eines Anspruchs auf Entschädigungsleistung unter diesen Bedingungen und der Kosten der Verfolgung von Versicherungsanbietern (insgesamt „Schadensersatz“), die einer von Syneron Candela freigestellten Partei im Hinblick auf (a) einen Verstoß oder Nichterfüllung einer in den zugehörigen Dokumenten niedergelegten Zusicherung, Gewährleistung oder Vereinbarung durch den Käufer oder sein Personal anfallen oder gegen sie geltend gemacht werden; (b) fahrlässige Handlungen oder Unterlassung oder vorsätzliches Fehlverhalten des Käufers oder seines Personals in Verbindung mit den zugehörigen Dokumenten; (c) Körperverletzung, Tod oder Schäden an materiellem oder immateriellem persönlichen Eigentum, verursacht durch den Käufer oder sein Personal, einschließlich der Verwendung nicht autorisierter Teile oder Dienstleistung der Ausrüstung; (d) Versäumnis des Käufers oder seines Personals, anwendbare Gesetze zu befolgen; (e) Betrug oder andere vorsätzliche Handlungen des Käufers; und (f) Verwendung oder Betrieb der Ausrüstung, einschließlich und ohne Beschränkung medizinische und/oder chirurgische Verfahren, die von dem Käufer oder einem seiner Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter durchgeführt werden und bei denen die Ausrüstung verwendet wird, es sei denn, besagte Schäden werden ausschließlich durch grobe Fahrlässigkeit seitens Syneron Candela oder ausschließlich durch eine Verletzung der beschränkten Herstellergarantie seitens Syneron Candela verursacht. Zur Vermeidung von Missverständnissen übernimmt der Käufer die Verantwortung und verpflichtet sich, Syneron Candela für Schäden an Personen und/oder Eigentum zu entschädigen, die durch die Verwendung von Ausrüstung verursacht wurden, die von nicht autorisiertem Servicepersonal gewartet wurde oder nicht autorisierte Teile verwendet.

19. bSoftwarelizenz: Syneron Candela gewährt dem Käufer hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz für die Nutzung der in der Ausrüstung enthaltenen oder eingebetteten Software, ausschließlich in Verbindung mit der Nutzung der Ausrüstung seitens des Käufers. Dementsprechend ist dem Käufer nicht erlaubt, (i) die Software an einen Dritten zu verkaufen, zu vermieten oder zu verpachten; (ii) Reverse-Engineering durchzuführen oder zu versuchen, den Quellcode für eine derartige Software zu dekompilieren; oder (iii) einem Dritten Zugang zu der Software oder Informationen in Verbindung mit der Software zu geben, ohne dass dieser Dritte sich verpflichtet, die an dieser Stelle niedergelegten Bedingungen zu erfüllen.

20. Erklärungen und Garantien des Käufers: Der Käufer gibt Syneron Candela folgende Gewährleistung und Zusicherung: (a) die Ausrüstung wird nicht für private Zwecke, in der Familie oder im Haushalt, sondern für geschäftliche Zwecke genutzt; (b) auf der Unterschriftenseite des Kaufvertrags ist der vollständige und richtige offizielle Name des Käufers angegeben; (c) der Käufer ist entsprechend befugt und hat die Möglichkeit, den Kaufvertrag und sämtliche, zu dem Kauf der Ausrüstung zugehörigen sowie andere in Verbindung stehende und zu liefernde Dokumente einzugehen, wobei jedes Dokument diese Bedingungen enthält und ihnen unterliegt (insgesamt „Zugehörige Dokumente”); (d) die zugehörigen Dokumente verstoßen nicht gegen anwendbare Gesetze oder Vereinbarungen zwischen dem Käufer und Kreditgebern, Verkäufern oder Dritten; (e) die zugehörigen Dokumente wurden von dem Käufer ordnungsgemäß autorisiert, ausgeführt und geliefert und stellen gültige, rechtliche und bindende Vereinbarungen dar, die entsprechend ihrer Bedingungen gegen den Käufer durchsetzbar sind; (f) der Käufer und alle Mitarbeiter, Auftragnehmer und Vertreter des Käufers, die die Ausrüstung verwenden, verfügen diesbezüglich über das Wissen, die Ausbildung, die Fähigkeiten, die Erfahrung und die Qualifikationen; und (g) der Käufer befolgt alle anwendbaren Gesetze. Der Käufer darf die Ausrüstung nicht außerhalb desjenigen Landes verkaufen, in dem sie erworben wurde.

21. Exklusivvertrag; Änderung; Prioritätsfolge und Untrennbarkeit: Die zugehörigen Dokumente umfassen die einzige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand und treten an die Stelle aller anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Erklärungen, Bezugnahmen, Dokumente und Bedingungen, die eventuell vorher in Bezug hierauf gemacht wurden. Der Käufer sichert zu, dass er sich bei dem Abschluss des Kaufvertrags nicht auf Erklärungen verlassen hat, die in dem Kaufvertrag oder in diesen Bedingungen nicht niedergelegt sind. Geschäftsbedingungen, die in einem von dem Käufer bereitgestellten Dokument niedergelegt sind und sich von den zugehörigen Dokumenten unterscheiden, ihnen entgegenstehen oder in den zugehörigen Dokumenten nicht enthalten sind, werden in keine Vereinbarung zwischen Syneron Candela und dem Käufer aufgenommen, es sei denn, derartige Geschäftsbedingungen werden von Syneron Candela ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen Bedingungen und zugehörigen Dokumenten, gelten diese Bedingungen. Änderungen und Ergänzungen an den Dokumenten müssen in Schriftform erfolgen und von einem befugten Vertreter jeder Partei unterzeichnet werden. Wenn eine Bestimmung in den zugehörigen Dokumenten ungültig, nicht durchsetzbar oder in einer Gerichtsbarkeit rechtswidrig ist oder dafür in einem künftigen Verfahren erklärt wird, so wird eine derartige Bestimmung in einer derartigen Gerichtsbarkeit nur in dem Umfang einer derartigen Ungültigkeit, Nichtdurchsetzbarkeit oder Rechtswidrigkeit unwirksam sein, und eine derartige Ungültigkeit, Nichtdurchsetzbarkeit oder Rechtswidrigkeit wird weder den Rest einer derartigen Bestimmung in dem Umfang, in dem er gültig, durchsetzbar und rechtlich ist, beeinträchtigen, noch wird sie eine derartige Bestimmung in einer anderen Gerichtsbarkeit ungültig, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig machen. Diese Bedingungen dienen nur dem Nutzen des Käufers und dem Nutzen von Syneron Candela und übertragen keine Vorteile an Dritte.

ANHANG A
Beschränkte Gewährleistung

Candela gewährt dem Erstkäufer des neuen Geräts, das im beigefügten Kaufvertrag aufgeführt ist, eine beschränkte Gewährleistung wie unten beschrieben, mit Ausnahme von Zubehör und Verbrauchsmaterialien (die „Beschränkte Gewährleistung“). Die Beschränkte Gewährleistung beinhaltet, dass das Zubehör frei von Material- und/oder Verarbeitungsfehlern ist, und zwar für die Dauer von einem Jahr ab dem im Kaufvertrag angegebenen Kaufdatum oder, falls zutreffend, der unten angegebenen Nutzungsbeschränkung (die "" „Gewährleistungszeit“), je nachdem, was früher eintritt.

  • Gentle Series Konsole: eine Million (1.000.000) Pulse
  • Gentle Series Applikatoren: fünfhunderttausend (500.000) Pulse

  • Picoway System Konsole: eine Million (1.000.000) Pulse
  • Picoway Handstücke: eine Million (1.000.000) Pulse

  • Vbeam Konsole: einhunderttausend (100.000) Pulse
  • Vbeam Applikatoren: dreihunderttausend (300.000) Pulse
  • Vbeam-Farbstoff-Kit - fünfundsiebzigtausend (75.000) Pulse

  • Nordlys IPL- und Laserapplikatoren - Unbegrenzte Anzahl von Pulsen mit maximal einem Applikator Ersatz pro Materialnummer während der. Gewährleistungszeit.

Diese Beschränkte Gewährleistung gilt nur für den Käufer, der das Equipment von Candela erworben hat, und ist nicht übertragbar oder abtretbar durch den Käufer.

Nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über einen Defekt während der Gewährleistungszeit wird Candela nach eigenem Ermessen alle Teile der Hardware-Komponenten, des Faserübertragungssystems oder anderes Zubehör, die als defekt eingestuft werden, entweder reparieren oder ersetzen. Der Käufer muss Candela so schnell wie möglich nach Bekanntwerden des Mangels über diesen informieren. Candela kann das Zubehör nach eigenem Ermessen durch neue oder wiederaufbereitete Produkte ersetzen, die für den Rest des ursprünglichen Gewährleistungszeitraums oder dreißig (30) Tage ab dem Datum der Lieferung an den Käufer gewährleitet werden, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. Diese beschränkte Gewährleistung ist nicht übertragbar oder abtretbar und unterliegt den hier genannten Einschränkungen.

Die Serviceabdeckung im Rahmen dieser beschränkten Gewährleistung wird automatisch ausgesetzt, wenn der Käufer die fälligen Rechnungen an Candela nicht bezahlt (auch wenn ein Scheck nicht eingelöst wird). Der Service im Rahmen der beschränkten Gewährleistung wird wieder aufgenommen, sobald Candela die vollständige Zahlung aller fälligen Beträge erhalten hat. Beachten Sie, dass der Gewährleistungsservice während eines Zeitraums der Nichtbezahlung zwar nicht verfügbar ist, die Gewährleistungin diesem Zeitraum jedoch weiterläuft.

Der Käufer ist verpflichtet, eine Kopie aller Patientendaten des Geräts aufzubewahren und alle Patientendaten vor dem Austausch des Equipments zu löschen. Für den Fall, dass Candela Equipment erhält, die nach geltendem Recht geschützte Patientendaten enthalten, kann Candela diese Daten löschen. Candela übernimmt keinerlei Haftung für gelöschte oder verlorene Patientendaten und -informationen.

Die beschränkte Gewährleistung gilt nicht für Equipment, einschließlich Handstücke/Applikatoren, dass (i) beschädigt wurde durch einen Unfall, unsachgemäßen Gebrauch (einschließlich unsachgemäßer Lagerung), Missbrauch, durch den Transport des Equipments durch den Käufer, mechanische Beschädigung oder durch höhere Gewalt, (ii) modifiziert wurde; (iii) unter Verstoß gegen die Gebrauchs- und Betriebsanleitung verwendet wurde; (iv) für einen anderen Zweck als den, für den das Equipment hergestellt wurde; (v) von einem nicht autorisierten Dienstleister repariert wurde; (vi) mit nicht autorisierten Teilen verwendet wurde und/oder (vii) von nicht autorisierten Personen verwendet wurde (zusammen und einzeln " Gewährleistungsauschlüsse"). Die beschränkte Gewährleistung beinhaltet weder präventive Wartungsdienste und Verbrauchsmaterialien noch Zubehör, Produkte oder Geräte, die zusammen mit dem Gerät verkauft oder geliefert wurden und von einem Drittanbieter hergestellt wurden. Das Auftreten eines Gewährleistungsausschlusses führt zur Aufhebung dieser eingeschränkten Gewährleistung. Candela beschränkt den Zugang zu dem Zubehör auf Candela und seine autorisierten Vertreter. Für den Zugang zu dem Zubehör und die Inanspruchnahme von Candela Serviceleistungen nach Aufhebung, Kündigung oder Ablauf der Garantie oder der Servicevereinbarung fallen Gebühren an.

Zusätzliche Deckungsoptionen

Zusätzlicher Versicherungsschutz, der während des Garantiezeitraums von einem (1) Jahr gilt. Die zusätzliche Deckung umfasst Folgendes:

Gentle Series Konsole: ein Jahr, erweitert auf unbegrenzte Pulse, beschränkt auf den Austausch eines Laserkopfes, unabhängig von der Anzahl der Laserköpfe im System, und eines Hochspannungsnetzteils ("HVPS") nach einer Million (1.000.000) Pulsen. Der Austausch aller anderen Teile ist unbegrenzt. Verbrauchsmaterialien sind nicht enthalten.

Picoway Serie-Systemkonsole: ein Jahr, erweitert auf unbegrenzte Pulse, beschränkt auf den Austausch eines Laserkopfes, eines HVPS, eines „Seed“-Lasers, eines „Amplifier“ Lasers, eines Isolators und eines Gelenkarms nach einer Million (1.000.000) Pulsen. Der Austausch aller anderen Teile ist unbegrenzt. Verbrauchsmaterialien sind nicht enthalten.

Picoway-Handstücke: ein Jahr, beschränkt auf den Austausch eines Handstücks unabhängig von der Anzahl der Handstücke im System nach einer Million (1.000.000) Pulsen.

Vbeam Serie-Konsole: ein Jahr, erweitert auf unbegrenzte Pulse, beschränkt auf den Austausch eines Laserkopfes, unabhängig von der Anzahl der Laserköpfe im System, oder eines Satzes Keramik im Laserkopf; und eines HVPS nach einhunderttausend (100.000) Pulsen. Der Austausch aller anderen Teile ist unbegrenzt. Verbrauchsmaterialien sind nicht enthalten.

Nordlys Serie IPL- und Laserapplikatoren: ein Jahr unbegrenzte Anzahl von Pulsen mit maximal zwei Applikatoren pro Materialnummer/ Applikator. Verbrauchsmaterialien sind nicht enthalten. Matrix Pro Applikator - (1) Jahr unbegrenzte Anzahl von Impulsen, beschränkt auf den Ersatz von einem (1) Matrix Pro Applikator, einem (1) Sublative Applikator und einem (1) Sublime Applikator. Der Ersatz aller anderen Teile bleibt unbegrenzt. Verbrauchsmaterial ist nicht enthalten.

Jede zusätzliche Deckung hängt von dem jeweiligen Land / der jeweiligen Region ab.


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